

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde als teilweiser Ersatz für den zum 30. Juni 2011 ausgesetzten Zivildienst von der Bundesregierung eingeführt. Der BFD ist für all diejenigen Menschen interessant, die ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln möchten und die Erfahrungen in sozialen Einrichtungen sammeln wollen. Der BFD bietet Orientierung nach der Schule, vor dem Studium oder einer beruflichen Ausbildung. Er ist auch geeignet für Menschen, die sich für einen begrenzten Zeitraum sozial engagieren oder beruflich neu orientieren wollen. Der Entschluss, einen BFD zu leisten, ist freiwillig. Im Rahmen des BFDs schafft der Paritätische Wohlfahrtsverband für diese engagementbereiten Menschen Möglichkeiten, sich in den sozialen Einrichtungen seiner Mitgliedsorganisationen einzubringen.
Der BFD ist offen für Frauen und Männer jeden Alters. Die Freiwilligen arbeiten in Vollzeit (ab dem 27. Lebensjahr mindestens 20 Wochenstunden) in Einrichtungen für ältere, kranke und behinderte Menschen sowie für Kinder und Jugendliche. Dabei werden sie von Fachkräften angeleitet. Der Dienst soll mindestens sechs Monate, im Regelfall zwölf Monate umfassen.
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie auf der Seite www.bundesfreiwilligendienst.de.
Hier der Gesetzestext
ACHTUNG !! ab sofort
neue Vereinbarung mit Beiblatt
( Stand: November 2012 )
Merkblatt allgemein über die Durchführung des BFD als PDF = Bestandteil der Vereinbarung